Schul- und Hausordnung

Schul- und Hausordnung

des Solitude-Gymnasiums Stuttgart-Weilimdorf (Stand: 14.11.2022)

I Vorwort

Die Hausordnung gilt für alle am Schulleben Beteiligten und dient als Grundlage für ein gutes Miteinander. Sie trägt dazu bei, das Leben und Arbeiten innerhalb unserer Schulgemeinschaft zu erleichtern und einen ordnungsgemäßen Ablauf des Schulbetriebs zu ermöglichen. In diesem Rahmen soll jeder einzelne Schüler*) einen guten gymnasialen Schulabschluss erreichen können.

Eltern unterstützen ihre Kinder bei der Einhaltung dieser Schulordnung und schaffen so die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Schulbesuch.
Es wird erwartet, dass die Schüler ausgeschlafen sind, gefrühstückt haben und angemessen gekleidet zum Unterricht kommen.

Die Schüler sollen konzentriert am Unterricht und aktiv am Schulleben teilnehmen. Dazu gehört, dass sie gut vorbereitet und mit den erforderlichen Unterrichtsmaterialien ausgestattet sind.
Wir alle – Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrerinnen und Lehrer – unterstützen uns gegenseitig in dem Bemühen, diese Schulordnung einzuhalten, und vermitteln bei Konflikten, um zu einer für alle angenehmen Schulatmosphäre zu gelangen. Ergänzend wird auf das Leitbild des Solitude-Gymnasiums verwiesen.

II Allgemeines Verhalten

  1. Wir gehen rücksichtsvoll, höflich und freundlich miteinander um. Wir nehmen die anderen mit ihren Stärken und Schwächen an und grenzen niemanden aus. Physische, verbale und emotionale Gewalt sind tabu. Ihre Anwendung zieht Maßnahmen nach sich.

  2. Wegen Unfallgefahr sind Spiele und Tätigkeiten die einen selbst und andere gefährden im Schulgebäude und im Schulhof verboten. Dazu gehören u.a. Raufen, Herumrennen, Werfen von Gegenständen, das Fahren mit Inlineskates und Kickboards. Im Rahmen des Pausensports darf der Schulhof für kontrollierte Bewegungsaktivitäten genutzt werden. Gefährliche Gegenstände (z.B. Laserpointer, Messer, etc.) dürfen nicht mitgebracht werden.

  3. Es ist selbstverständlich, dass man fremdes Eigentum achtet und nicht mutwillig beschädigt.

  4. Das widerrechtliche Öffnen der Fluchttüren ist verboten.

  5. Größere Geldsummen und Wertsachen sollten nicht in die Schule gebracht werden, dürfen jedoch auf keinen Fall in den Mänteln und Mappen oder in den Umkleidekabinen des Sportbereichs zurückgelassen werden. Für abhanden gekommene persönliche Gegenstände kann die Schule keine Haftung übernehmen. Verluste müssen sofort gemeldet werden; Fundsachen sind im Sekretariat oder beim Hausmeister abzugeben. Sie werden vier Wochen lang aufbewahrt.

  6. Aus Gründen der Höflichkeit und aus Rücksicht auf diejenigen, die die Schule sauber halten, ist das Kaugummikauen im Schulgebäude verboten.

  1. Warme Speisen und offene Getränke dürfen nur im oberen Aufenthaltsbereich der Aula eingenommen werden. Während des Unterrichts sind Essen und Trinken grundsätzlich nicht gestattet.

  2. Jeder ist für ein sauberes Gebäude und einen sauberen Schulhof mit verantwortlich. Vorhandener Müll wird ordnungsgemäß beseitigt.

  3. Rauchen ist im gesamten Schulbereich nicht gestattet.

  4. Die Schülerinnen und Schüler erscheinen pünktlich zum Unterricht und dürfen das Haus ab 7.30 Uhr betreten.

  5. Der Pkw-Parkplatz ist keine Zufahrt für Radfahrer.

III Pausenordnung

  1. Die große Pause dient der Erholung und der Erhaltung der Konzentrationsfähigkeit. Dieses Ziel ist besonders durch Bewegung an der frischen Luft zu erreichen. Aus diesem Grund wird den Schülern empfohlen, die große Pause im Freien zu verbringen. Ein Aufenthalt im Schulgebäude ist für die Stufe 5 bis 10 nur in der Aula erlaubt. Die Schüler der Kursstufe dürfen sich im Oberstufenbereich aufhalten.

  2. Die Schüler dürfen in den Pausen und Hohlstunden das Schulgelände nur mit Erlaubnis eines Lehrers verlassen. Schüler ab Klasse 11 können auf eigene Gefahr das Schulgelände verlassen.

  3. Die Fachlehrer schließen die Unterrichtsräume zu Beginn der großen Pause ab. Fachräume dürfen grundsätzlich nur in Anwesenheit des Lehrers betreten werden.

  4. Am Ende der großen Pause begeben sich die Schüler nach dem ersten Läuten zu ihren Klassenräumen. Der Unterricht beginnt pünktlich mit dem zweiten Läuten.

  5. Während der Mittagspause (13.00 – 13.50 Uhr) dürfen sich die Schüler innerhalb der Aula aufhalten. Schüler der Kursstufe dürfen sich im Oberstufenbereich aufhalten.

  6. In Doppelstunden bestimmt der Fachlehrer den Zeitpunkt der Fünfminutenpause. Während flexibel gesetzter Pausen bleiben die Schüler in der Regel im Klassenzimmer.

IV Nutzungsregelung mobiler Endgeräte

  1. Die Nutzungsreglung für mobile Endgeräte umfasst folgende Geräte: Smartphones, Handys, Tablets, Laptops, Smartwatches, Kopfhörer, Lautsprecher.

  2. Nutzung mobiler Endgeräte im Unterricht:
    Im Unterricht wird die Freigabe zur Nutzung mobiler Endgeräte für einen festgelegten Zeitraum durch die unterrichtende Lehrkraft erteilt.
    Während Klassenarbeiten (Kl. 5-10) sind die aufgeführten Geräte auszuschalten oder im Flugmodus zu belassen und außer Reichweite zu verstauen. Für Klausuren der Kursstufe gelten die den Schülern bekannten Regelungen (Endgeräte müssen für die Dauer der Klausur auf dem Lehrerpult verwahrt werden).

  1. Nutzung mobiler Endgeräte außerhalb des Unterrichts:
    Generell ist die eigenständige Nutzung der mobilen Endgeräte auf dem gesamten Schulgelände untersagt und die Geräte dürfen nur ausgeschaltet bzw. lautlos im Flugzeugmodus mitgeführt werden. Dies betrifft auch den Mittagstisch.

    Es gelten folgende Ausnahmen:
    Die Nutzung mobiler Endgeräte ist allen Stufen während der großen Pausen (09:20 - 09:40 Uhr & 11:15 - 11:25 Uhr) und der Mittagspause (13:00 - 14:00 Uhr) im Freien auf dem Schulhof erlaubt.
    Für die Schüler der Kursstufen ist die Nutzung im Oberstufenraum zugelassen, sofern Dritte dadurch nicht gestört werden (Musik- /Videowiedergabe nur über Kopfhörer). Untersagt ist jede Art von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen auf dem gesamten Schulgelände.

  2. Maßnahmen bei Verstößen gegen die Nutzungsregelung mobiler Endgeräte Verstöße gegen die Nutzungsregelung können je nach Vergehen unterschiedlich pädagogische Maßnahmen nach sich ziehen.
    Bei einem Verstoß gegen die Nutzungszeiträume bzw. den angegebenen Nutzungsbereich, wird das mobile Endgerät abgegeben und in bis zum Ende des Schultages an einem dafür vorgesehenen Platz verwahrt.

    Bei wiederholten Verstößen kann die Abholung durch Erziehungsberechtigte angeordnet werden oder ein zeitweiser Entzug des Nutzungsrechts für mobile Endgeräte verhängt werden.
    Bei der widerrechtlichen Anfertigung von Ton-, Bild- oder Filmaufnahmen entscheidet die Schulleitung im Einzelfall über das weitere Vorgehen. Rechtliche Schritte sind nicht ausgeschlossen.

V Ordnungsdienste innerhalb der Klassen

  1. Jeder Schüler ist grundsätzlich für die Ordnung im Klassenzimmer verantwortlich.

  2. Falls Lehrer 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn nicht erschienen sind, benachrichtigt der Klassensprecher das Rektorat/Sekretariat.

  3. Die Klassenordner wischen die Tafel, schließen nach Unterrichtsende die Fenster, machen das Licht aus und kontrollieren den Gesamtzustand des Unterrichtsraums.

VI Krankmeldung/Beurlaubung

  1. Jeder Schüler ist verpflichtet, den Unterricht der Schule regelmäßig zu besuchen. Ist ein Schüler aus zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) am Schulbesuch verhindert, ist dies der Schule unter Angabe des Grundes und der voraussichtlichen Dauer der Verhinderung unverzüglich mitzuteilen. Entschuldigungspflichtig ist für minderjährige Schüler ein Erziehungsberechtigter, volljährige Schüler für sich selbst.

  2. Die Entschuldigungspflicht ist spätestens am zweiten Tag der Verhinderung mündlich, fernmündlich, elektronisch oder schriftlich zu erfüllen. Im Falle einer fernmündlichen oder elektronischen Verständigung der Schule muss eine schriftliche Entschuldigung nachgereicht werden. Die Nachreichfrist endet sieben Tage nach dem ersten Fehltag (Wochenenden, Feiertage werden mitgezählt). Die Nachreichfrist verlängert sich jeweils, wenn sie auf Feiertage oder Ferientage fällt. Die Nachreichfrist ist nur erfüllt, wenn die schriftliche Entschuldigung während der üblichen Öffnungszeiten im Sekretariat oder im Briefkasten vor dem Sekretariat eingeht. Andernfalls ist der Schüler im rechtlichen Sinne unentschuldigt. Schüler, die während der Unterrichtszeit erkranken und vorzeitig nach Hause gehen, melden sich mit dem vorgeschriebenen Formular ab.

  1. Bei Vorlage eines Sportattestes entscheidet grundsätzlich die Schulleitung über Unterrichtsbefreiung vom Sportunterricht. Schüler, die wegen Krankheit nicht am Sportunterricht teilnehmen können, müssen trotzdem anwesend sein (Schulpflicht!).

  2. Bei einem Unfall im Schulbereich ist sofort das Sekretariat, der nächste erreichbare Lehrer oder der Hausmeister zu benachrichtigen.

  3. Anträge auf mehrtägige Beurlaubungen müssen unter Angabe des Grundes rechtzeitig schriftlich an die Schulleitung eingereicht werden. Für bis zu 2 Tage (nicht am Beginn oder Ende von Ferien) kann der Klassenlehrer, für einzelne Stunden der Fachlehrer auf vorherigen Antrag eine Befreiung vom Unterricht gewähren.

VII Beschwerdeweg

In Beschwerdefällen wenden sich Schüler und Eltern zunächst an den betreffenden Fachlehrer bevor sie den weiteren Weg über Klassenlehrer, ggf. Verbindungslehrer und Schulleitung suchen.
Die Information oder Hinzuziehung der jeweiligen Interessenvertretungen SMV und Elternbeirat obliegt den Beschwerde führenden Schülern und Eltern.

*) Im Hinblick auf eine bessere Lesbarkeit wird auf eine geschlechterspezifische Schreibweise verzichtet.

Gültig ab 14.11.2022

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