Lernmittelverwaltung

Wichtige Informationen zum Umgang mit den Schulbüchern:

Liebe Schülerinnen und Schüler, sehr geehrte Eltern,

jede Schülerin bzw. jeder Schüler freut sich über gut erhaltene Schulbücher zum Arbeiten und Lernen.

In Baden-Württemberg werden Schulbücher nach dem Grundsatz der Lernmittelfreiheit den Schülerinnen und Schüler kostenlos zur Verfügung gestellt.

Es ist uns bewusst, dass es im Laufe eines Schuljahres zu einer gewissen Gebrauchsabnutzungen der Bücher kommt. Damit die Lehrwerke dennoch länger verwendbar bleiben und um zu vermeiden, dass am Schuljahresende Gebühren für Beschädigungen entrichtet werden müssen, gilt es Folgendes zu beachten:

  • Alle Bücher müssen sofort nach Erhalt eingebunden werden. (Bitte keine Klebestreifen auf der Innenseite anbringen.)
  • Die Schülerinnen und Schüler füllen in jedem Buch den Schulstempel vollständig aus (Schuljahr, Name, Klasse).
  • Bereits vorhandene Beschädigungen sind von den Schülerinnen und Schülern unmittelbar nach Erhalt der Bücher auf ihrem Schülerblatt zu vermerken.

Am Ende des Schuljahres werden die Bücher geprüft. Lehrwerke, die starke Beschädigungen, Verschmutzungen oder Wasserschäden aufweisen oder die sich aus der Bindung lösen, können künftig nicht mehr genutzt werden.

Stellt sich ein Buch als nicht mehr verwendbar heraus, wird ein bestimmter Prozentsatz des Neubeschaffungswertes in Rechnung gestellt (je nach Alter des Buches). Nach Bezahlung der Rechnung geht das Buch in das Eigentum der Schülerin bzw. des Schülers über.

Vielen Dank für eure/ Ihre Mithilfe!

Freundliche Grüße aus der Lernmittelverwaltung 😀

Hs & St

Öffnungszeiten

Dienstag und Donnerstag in der 5. Stunde, Raum 114

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau Häuser oder Frau Schmidt.

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