Schülerinnen und Schüler der Oberstufe (Kl.10-KS2) können, nach Genehmigung, im Rahmen unseres BYOD-Programmes ihr privates Tablet für Unterrichtszwecke einsetzen, um Nutzungsmöglichkeiten wie die Anfertigung digitaler Unterrichsaufschriebe, ein strukturiertes Dateimanagment oder die persönliche Organisation mit Kalender und Aufgabenlisten zu erproben.
Voraussetzungen
Grundsätzliche Voraussetzungen für die Teilnahme an BYOD-Programm:
- Verpflichtende Teilnahme an Auftakt- und Anwendertreffen (Nutzungsregeln und Erfahrungsaustausch hinsichtlich des unterrichtlichen Tableteinsatzes)
- Anerkennung der Nutzungsregeln von Schüler- und Elternseite (Link zum Herunterladen).
- erfolgreiche Genehmigung durch die Schule (Hinweis: im Einzelfall kann z.B. eklatantes Fehlverhalten einer Eignung des Schülers für BYOD und damit einer Genehmigung im Wege stehen)
- strikte Einhaltung von vereinbarten Nutzungsrichtlinien
- hohe Kooperationsbereitschaft mit Lehrkräften und Mitschülern
Ablauf des Verfahrens
- Auftakttreffen zu Beginn des Schuljahres
- Ausdruck und Unterschreiben des Nutzungsvertrags durch Schüler und Eltern
- Abgabe bei Herrn Nill innerhalb eines über Moodle mitgeteilten Zeitraums
- Prüfung durch Klassenlehrkraft bzw. Tutor/Tutorin (Vetorecht)
- Zulassung durch die Schulleitung
- Weitere Kommunikation (Informationen, Termine, etc,) über Moodle.