Nachrichten-Details

Wiederaufname des Unterrichtsbetriebs ab 4. Mai

Generell gilt: 

Eine Kombination aus Unterricht an der Schule und eigenständigem Arbeiten zu Hause ist möglich, wobei der Unterricht zur Prüfungsvorbereitung der diesjährigen

Abschlussprüfungen nach Möglichkeit an der Schule stattfinden soll. Die Klassen, die nicht vor Ort präsent sind, sollen weiter online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete (kopierte Übungsblätter, Arbeitsaufgaben, die sich auf Lehrwerke beziehen etc.) unterrichtet werden.

Ein Unterricht ist pro Raum nur in kleinen Gruppen vorzusehen. Entsprechend müssen die Lerngruppen auf mehrere Klassenzimmer aufgeteilt werden.

Allgemein bildende Gymnasien

An den Gymnasien beginnt der Präsenzunterricht ab 4. Mai für den Abiturjahrgang. Er dient der Vorbereitung auf die schriftlichen Abiturprüfungen.

Der Präsenzunterricht in den übrigen Fächern in der Jahrgangsstufe 2 wird nach den Pfingstferien wieder aufgenommen.

Der Präsenzunterricht beginnt ab 4.Mai ebenfalls für den Abiturjahrgang 2021. Hier soll zunächst der Unterricht in den fünfstündigen Leistungsfächern, die zugleich

schriftliche Prüfungsfächer sind, sowie in den Basisfächern Deutsch und Mathematik vorrangig erteilt werden. Weitere Kursangebote dürfen ergänzend durchgeführt werden.

Die jüngeren Schülerinnen und Schüler, die noch nicht im Schulgebäude unterrichtet werden können, werden über ergänzende Formate unterrichtet (online bzw. über von Lehrkräften zusammengestellte Arbeitspakete).

Prüfungsvorbereitung hat absolut Vorrang

Bitte beachten Sie, dass wir auch deshalb mit denjenigen Schülerinnen und Schülern beginnen, die vor Prüfungen stehen, weil die Vorbereitung auf die Abschlüsse Priorität

hat. Prüfungsklassen konzentrieren sich ausschließlich auf die Vorbereitung der Abschlussprüfungen, es werden in dieser Zeit keine Klassenarbeiten geschrieben.

Und bei den Klassen des nächsten Prüfungsjahrgangs geht es nicht darum, möglichst schnell Klassenarbeiten nachzuholen, das ist ausdrücklich nicht das Ziel der Wiederaufnahme des Unterrichts in den Schulen. Nur soweit die verbleibende Unterrichtszeit dies zulässt und es zugleich pädagogisch sinnvoll ist, können hier weitere Leistungsfeststellungen erfolgen.

Außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb sind bis zum Schuljahresende ausgeschlossen.

Klar ist, dass der lnfektionsschutz immer Vorrang haben muss und der Unterricht auch nach dem 4. Mai bis Schuljahresende nur eingeschränkt erfolgen kann.

Mit Schreiben vom 27. März haben wir Hinweise zur Durchführung der Abschlussprüfungen gegeben. Sollten Schülerinnen und Schüler, aus welchen Gründen und Bedenken auch immer, nicht am Haupttermin teilnehmen wollen, so können sie den ersten Nachtermin wählen. Diese Entscheidung kann nur einheitlich für alle Prüfungsteile getroffen werden. Zudem ist dies rechtzeitig vor dem Haupttermin zu erklären.

Sportunterricht in den Jahrgangsstufen der gymnasialen Oberstufe und zur fachpraktischen Abiturprüfung im Fach Sport

Schwimm- und Hallenbäder sowie alle öffentlichen und privaten Sportanlagen und Sportstätten sind weiterhin geschlossen. Daher beginnt der Unterricht im Fach Sport in den Jahrgangsstufen 1 und 2 ab 4. Mai zunächst mit verstärktem Unterricht in Sporttheorie. Die fachpraktische Prüfung im Fach Sport wird im Zeitraum 1. - 10. Juli 2020 stattfinden

Dabei ist vorgesehen, den in den ,,Durchführungsbestimmungen für das Fach Sport in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung 2020" beschriebenen Aufbau der fachpraktischen Prüfung mit einer Prüfung einer Sportart aus dem Sportbereich 2 (lndividualsportart), einer Prüfung in einer Sportart aus dem Sportbereich 3 (Mannschaftssportart) und einer Ausdauerprüfung beizubehalten.

Für den Fall, dass aufgrund der Corona-Lage die Durchführung einer Teilprüfung nicht gemäß den ,,Durchführungsbestimmungen für das Fach Sport in den vier Halbjahren der Qualifikationsphase und in der Abiturprüfung 2020" möglich ist, wird das Kultusministerium alternative Prüfungselemente mit validen Bewertungskriterien bereitstellen. Dies könnte insbesondere bei der Prüfung in den Mannschaftssportarten notwendig werden.

Ausbau der Notbetreuung ab 27. April 2020

Das reduzierte Unterrichtsangebot bedingt, dass auch die sog. Notbetreuung weiterhin vorgehalten werden muss. Sie muss sogar ausgebaut werden, da viele Eltern die Rückkehr in den Beruf bewerkstelligen müssen. Wer Präsenzpflicht am Arbeitsplatz hat und kein anderweitiges Betreuungsangebot für seine Kinder ermöglichen kann, soll die erweiterte Notbetreuung bis einschließlich Klasse 7 an seiner Schule künftig in Anspruch nehmen können.

Detaillierte Informationen folgen auch hierzu zeitnah.

Schulweg und Schülerbeförderung

Älteren Schülerinnen und Schülern soll empfohlen werden, wo immer möglich individuell zur Schule zu kommen, zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Außerdem sind wir mit den für die Schülerbeförderung Verantwortlichen im Gespräch, damit im Sinne des Abstandsgebots ausreichend Busse und Bahnen bereitstehen.

Mund- und Nasenschutz keine Vorgabe

Das Tragen eines Mund- und Nasenschutzes, das Bund und Länder am 15. April für die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel empfohlen haben, ist für die Teilnahme am Unterricht keine Vorgabe. Sollten Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte diesen aber verwenden wollen, so spricht nichts dagegen.

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