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Maskenpflicht ab Mittwoch (17.11.)

Die Stadt Stuttgart hat eine Allgemeinverfügung erlassen, dass ab Mittwoch (17.11.2021) die Maskenpflicht an den Stuttgarter Schulen während des Unterrichts wieder eingeführt wird, wie sie uns aus der Zeit vor dem 18. Oktober bereits vertraut ist. Sie gilt bis zum Ende des Kalenderjahres. Es gelten auch weiterhin die Ausnahmen von der Maskenpflicht, die in §2 Absatz 3 der CoronaVO Schule genannt sind (z.B. Sportunterricht, Nahrungsaufnahme usw.). (sw)

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