Informationen zum aktuellen Schulbetrieb
Sehr geehrte Elternvertreterinnen und Elternvertreter,
sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler,
für den Unterrichtsbetrieb ab dem 21.6.2021 in Zeiten von Corona möchte ich Ihnen weitere Hinweise und Informationen geben:
1. Maskenpflicht
Die Maskenpflicht während der Unterrichtszeit stellt für unsere Schülerinnen und Schüler und ebenso für die Lehrkräfte vor allem an den heißen Sommertagen bei aller dadurch erhöhter Sicherheit eine große Beeinträchtigung dar. Das Kultusministerium hat sich deshalb angesichts der stabilen Entwicklung des Infektionsgeschehens zu einer inzidenzabhängigen Lockerung der Maskenpflicht an Schulen entschieden.
Prinzipiell gelten ab Montag in Baden-Württemberg folgende neue Regelungen:
7-Tage Inzidenz im Kreis < 50: keine Maskenpflicht mehr im Freien (Schulhof)
7-Tage Inzidenz im Kreis < 35 und seit zwei Wochen kein positiver Coronafall an der Schule: keine Maskenpflicht mehr in den Unterrichtsräumen (freiwilliges Tragen ist selbstverständlich möglich)
Außerhalb der Unterrichtsräume bleibt die Maskenpflicht im Schulgebäude bestehen.
Ebenfalls bleiben bestehen: die Testpflicht an den Schulen, die Hygienevorgaben und die Vorgaben zum Lüften.
Die neue CoronaVO Schule wird aktuell am Kultusministerium ausgearbeitet und soll zum kommenden Montag, 21.06.2021 in Kraft treten.
Da in Stuttgart die 7-Tage Inzidenz stabil unter 35 liegt, könnten wir ab Montag ohne Maskenpflicht im Unterricht starten. Da wir jedoch diese Woche einen positiven Corona-Fall in der Schule hatten, gilt die Lockerung der Maskenpflicht an unserer Schule frühestens ab dem 01. Juli.
Dies setzt aber voraus, dass inzwischen nicht weitere Corona- Fälle auftreten und die Zahlen nicht wieder ansteigen. Sollte sich etwas ändern, werden ich Sie informieren.
2. Einhaltung der CoronaVO
Ich möchte nochmals eine eindringliche Bitte an unsere Schülerinnen und Schüler, bzw. auch an die Eltern richten:
Beachten Sie unbedingt das Zutrittsverbot! Nur getestete Schülerinnen und Schüler dürfen das Schulhaus betreten. Sollte unser Testtermin versäumt werden, testen wir hier in der Schule nicht nach, sondern Sie müssen sich selbst um einen Test und eine negative Testbescheinigung kümmern. Für die Klassen 5 - 10 gilt, dass diese bei dem Lehrer, abgegeben werden müssen, bei dem sie als erstes nach Fehlzeit wieder Unterricht haben.
Unser aktueller Corona-Fall zeigt: die Pandemie begleitet uns weiterhin, wir müssen aufeinander acht geben! Aktuell ist ein Schüler der Klasse 9 unserer Schule mit Corona infiziert und fünf Neuntklässsler und eine Lehrkraft sind bis zum 30.06.2021 in Quarantäne.
3. Informationen zum Ablauf bei positiv Getesteten
Falls bei uns ein Schnelltestergebnis positiv ausfällt, testen wir ein zweites Mal mit einem anderen Test nach. Oft ist dieser dann negativ. Es gab jedoch einige Fälle, in denen auch der zweite Test positiv ausfiel. Wir schicken diese Schüler dann unmittelbar nach Hause bzw. zum PCR-Test. Bis auf den ersten Fall, den wir nun am Donnerstag hatten, waren die Ergebnisse des PCR-Tests immer negativ. Ein positiver Schnelltest bedeutet also nichts zwangsläufig eine Corona-Infektion. Erst, wenn dies durch den positiven PCR-Test bestätigt ist, können wir handeln. Grundsätzlich dürfen wir keine Schüler in Quarantäne schicken, dies erfolgt auf Anordnung des Gesundheitsamtes (GSA), bzw. Ordnungsamtes. Gemeinsam mit dem Gesundheitsamt ermitteln wir zunächst enge Konaktpersonen, die dann für zwei Wochen in Quarantäne geschickt werden. Die restliche Klasse bekommt das Angebot eines kostenlosen PCR-Tests. Ich kann den Eltern erst über einen positiven Corona-Fall berichten, wenn dieser wirklich durch den PCR-Test bestätigt ist. Nicht auszumalen, wenn ich bei jedem positiven Schnelltest Klassen und Lehrer nach Hause schicken würde! Eine sofortige und erneute flächendeckende Schnelltestung aller Schüler bei Auftreten eines Corona-Falls ist nicht nötig, da während der Inkubationszeit bei möglicher Ansteckung die Schnelltests kein valides Ergebnis liefern.
Ich bitte Sie um Verständnis, dass es aus schulorganisatorischer Sicht nicht möglich ist, alle Schüler in der am Testtag jeweils 1. Stunde zu testen. Bestimmte Vorgaben und Rahmenbedingungen, wie z.B. Misch- oder Teilgruppengruppen machen dies unmöglich.
Sollte Ihnen der Schulbesuch zu unsicher sein, dürfen Sie gerne vom Recht Gebrauch machen, Ihr Kind vom Präsenzunterricht abzumelden bis zum Ende Schuljahres (Schulpflicht besteht weiterhin).
Mit freundlichen Grüßen
Susanne Schwahn
Schulleiterin