Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb
Alle aktuellen Informationen und Verordnungen zum Coronavirus an Schulen in Baden-Württemberg können auf der Website des Kultusministeriums eingesehen werden.
Ab dem 01.03.2023 entfällt die Corona-VO.
Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zu folgenden Punkten:
Entfall der Präsenzpflichtbefreiung von Schülerinnen und Schülern:
- keine neuen Befreiungen mehr möglich, alte Befreiungen können bis zum Ende des Schuljahrs aufrecht erhalten bleiben
- krankheitsbedingte und sonstige Befreiung nur noch gemäß §§ 3ff SchBVO BW
Maßnahmen bei positivem Coronatest
- keine Absonderung und keine Maskenpflicht mehr
- Empfehlung: bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben
Die Corona-Pandemie-Prüfungs-VO 2022/23 gilt weiter bis zum Ende des Schuljahres 2022/23.