Aktuelle Informationen zum Schulbetrieb

Alle aktuellen Informationen und Verordnungen zum Coronavirus an Schulen in Baden-Württemberg können auf der Website des Kultusministeriums eingesehen werden.

Ab dem 01.03.2023 entfällt die Corona-VO.
 
Bitte beachten Sie insbesondere die Regelungen zu folgenden Punkten:
 
Entfall der Präsenzpflichtbefreiung von Schülerinnen und Schülern:

  • keine neuen Befreiungen mehr möglich, alte Befreiungen können bis zum Ende des Schuljahrs aufrecht erhalten bleiben
  • krankheitsbedingte und sonstige Befreiung nur noch gemäß §§ 3ff SchBVO BW

Maßnahmen bei positivem Coronatest

  • keine Absonderung und keine Maskenpflicht mehr
  • Empfehlung: bei Krankheitssymptomen zuhause bleiben

Die Corona-Pandemie-Prüfungs-VO 2022/23 gilt weiter bis zum Ende des Schuljahres 2022/23.

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